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   VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231   

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VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231 (https://dejure.org/2020,54596)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10.12.2020 - B 2 K 20.231 (https://dejure.org/2020,54596)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - B 2 K 20.231 (https://dejure.org/2020,54596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 68 Abs. 2 S. 2 Halbs. 1 2. Alt.; BayVwVfG Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; BayVwVfG Art. 3a Abs. 2; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; BayVwVfG Art. 13; BayBO Art. 66 Abs. 2; BauGB §... 34 Abs. 1, 2; BauNVO § 15 Abs. 1; BImSchG § 3 Abs. 1, 2; BauNVO § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1
    Nachbarklage gegen eine Schweineunterstand nebst Auslauf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199

    Dachgeschossausbau

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Eine solche tritt nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 27.02.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 12) jedoch nur ein, wenn der Bebauungsplan seine Steuerungsfunktion verloren hat und die Betroffenen ein schutzwürdiges Vertrauen auf dessen Fortbestand nicht mehr entwickeln können.
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.1890

    Zur Zumutbarkeit einer Geruchsbelastung durch den Neubau eines Schweinestalles in

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Die GIRL kann im Einzelfall als Orientierungshilfe im Sinne eines antizipierten Sachverständigengutachtens herangezogen werden, auch wenn sie in Bayern nicht als Verwaltungsvorschrift eingeführt wurde (BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.1890 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Immissionen, die das immissionsschutzrechtlich zulässige Maß nicht überschreiten, begründen keine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots, das insoweit keinen andersartigen oder weitergehenden Nachbarschutz vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.1983 - 4 C 74/78 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Soweit das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist, liegt eine Verletzung des Klägers in seinen Rechten nur vor, wenn das Vorhaben gegen das im Merkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme (BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 46; BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7/15 - juris Rn. 17) verstößt.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Maßgeblich kommt es darauf an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.08.1996 - 4 C 13/94 - juris Rn. 66).
  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 14 AS 11.2305

    Eilverfahren; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheit der

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Hinsichtlich der Zumutbarkeit von Belästigungen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) kann grundsätzlich auf die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - zurückgegriffen werden (BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221

    Baugenehmigung für ein "Nebengebäude" im rückwärtigen Grundstücksbereich;

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt vor, wenn die Unbestimmtheit ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft (BayVGH, B. v. 22.4.2009 - 1 CS 09.221 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Soweit das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist, liegt eine Verletzung des Klägers in seinen Rechten nur vor, wenn das Vorhaben gegen das im Merkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme (BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 46; BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7/15 - juris Rn. 17) verstößt.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Zwar ist ein Anspruch auf Erhaltung eines faktischen Baugebietes nach § 34 Abs. 2 BauGB als Gebietserhaltungsanspruch denkbar, sofern nach § 34 Abs. 2 BauGB die Eigenart der näheren Umgebung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung - BauNVO - entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151, juris Rn. 13; vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39/13 - juris Rn. 3; vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 139. EL August 2020, § 34 Rn. 143), da Gebietsfestsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplanes aufgrund des wechselseitigen Austauschverhältnisses der Planbetroffenen (in dem die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks dadurch ausgeglichen wird, dass auch andere Grundstückseigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind) für die Planbetroffenen grundsätzlich nachbarschützend sind und faktische Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB mit geplanten Baugebieten gleichgestellt sind (BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151, juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231
    Zwar ist ein Anspruch auf Erhaltung eines faktischen Baugebietes nach § 34 Abs. 2 BauGB als Gebietserhaltungsanspruch denkbar, sofern nach § 34 Abs. 2 BauGB die Eigenart der näheren Umgebung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung - BauNVO - entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151, juris Rn. 13; vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39/13 - juris Rn. 3; vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 139. EL August 2020, § 34 Rn. 143), da Gebietsfestsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplanes aufgrund des wechselseitigen Austauschverhältnisses der Planbetroffenen (in dem die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks dadurch ausgeglichen wird, dass auch andere Grundstückseigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind) für die Planbetroffenen grundsätzlich nachbarschützend sind und faktische Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB mit geplanten Baugebieten gleichgestellt sind (BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151, juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 ZB 13.7

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Anlage zur

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